PrR-G
Gliederung
5. Abschnitt Programmgrundsätze
§ 20 Werbung für Arzneimittel
Rückverweise
(1) Werbung für Arzneimittel und für therapeutische Behandlungen, die nur auf ärztliche Verordnung erhältlich sind, ist untersagt.
(2) Die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, BGBl. Nr. 185/1983, bleiben unberührt.
§ 27 PrR-G · PrR-G · Privatradiogesetz
§ 27 Verwaltungsstrafbestimmungen
… Euro zu bestrafen, wer die Anforderungen des § 19 Abs. 1, 2 oder 4 lit. a und b oder § 20 verletzt. (3) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit Geldstrafe bis zu 7 260 Euro zu bestrafen, wer Hörfunk ohne Zulassung veranstaltet, soweit dafür…