§ 7
In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der §§ 2 bis 4 der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, hinsichtlich des § 5 der Bundesminister für Finanzen und im Übrigen der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden