§ 20 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
Up-to-date
§ 20 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung — PRG
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden