§ 20 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
In Kraft seit 01. Juli 2018
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden