§ 20 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
In Kraft seit 01. Juli 2018
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PRG
Gliederung
7. Abschnitt Straf- und Schlussbestimmungen
§ 20 Inkrafttreten; Übergangsbestimmung
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
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