Ein Leistungsanspruch erlischt jedenfalls mit dem Tod des jeweils Leistungsberechtigten.
Rückverweise
PKVG · Pensionskassenvorsorgegesetz
§ 3
…1) Zur Pensionskassenvorsorge für die durch § 1 erfaßten Personen hat der Bund Pensionskassenverträge im Sinne der §§ 15 und 15b PKG abzuschließen. (2) Die durch § 1 erfaßten Personen können dem Bund gegenüber eine Erklärung abgeben, über welche Pensionskasse ihre Pensionskassenvorsorge finanziert…
§ 4
…nach § 3 Abs. 2 hat der Bund monatlich im Vorhinein Beiträge an die Pensionskasse im Ausmaß von 10% der gemäß § 15 Bundesbezügegesetz bestimmten Bezüge und Sonderzahlungen des Anwartschaftsberechtigten zu leisten. (2) Die Beitragszahlung endet jedenfalls, wenn eine Leistung im Sinne des Abschnittes 4 dieses Bundesgesetzes in…