Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.
Rückverweise
…des § 2 Z 1 des Betriebspensionsgesetzes (BPG), BGBl Nr 282/1990, und des § 3 Abs 1 des Pensionskassengesetzes (PKG), BGBl Nr 281/1990, zu erteilen. Zu diesem Zweck kann der Bund einen Kollektivvertrag nach Abs 2 in Verbindung mit § …
…beitragleistende Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die bei diesen beschäftigt und Anwartschaftsberechtigte sind, beteiligt sein. Die Satzung der betrieblichen Pensionskasse hat Übertragungsbestimmungen für die Aktien vorzusehen. ..." §4 PKG hat folgenden Wortlaut: "§4. Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen." Der wesentliche Unterschied zwischen betrieblichen und überbetrieblichen Pensionskassen…