BundesrechtBundesgesetzePensionskassengesetz§ 33i

§ 33iTransparenz und Verantwortlichkeit

Die FMA hat folgende Informationen auf ihrer Internetseite offenzulegen und laufend zu aktualisieren:

1. Die im Bereich der Pensionskassenaufsicht geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien sowie die Nichtanwendung der Art. 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341;

2. Informationen über das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gemäß § 33h;

3. aggregierte statistische Daten zu Schlüsselaspekten zur Anwendung des Aufsichtsrahmens;

4. Ziele der Beaufsichtigung und ihre Hauptfunktionen und –tätigkeiten;

5. die Vorschriften, die bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzuwenden sind.

Entscheidungen
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Rechtssätze
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