§ 33i Transparenz und Verantwortlichkeit
§ 33i Transparenz und Verantwortlichkeit — PKG
§ 33i Transparenz und Verantwortlichkeit — PKG
Anmerkung
EG/EU: Art. 1, BGBl. I Nr. 81/2018
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 281/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 81/2018
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2019
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40209187
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die FMA hat folgende Informationen auf ihrer Internetseite offenzulegen und laufend zu aktualisieren:
1. Die im Bereich der Pensionskassenaufsicht geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und allgemeinen Leitlinien sowie die Nichtanwendung der Art. 4 und 5 der Richtlinie (EU) 2016/2341;
2. Informationen über das aufsichtliche Überprüfungsverfahren gemäß § 33h;
3. aggregierte statistische Daten zu Schlüsselaspekten zur Anwendung des Aufsichtsrahmens;
4. Ziele der Beaufsichtigung und ihre Hauptfunktionen und –tätigkeiten;
5. die Vorschriften, die bei Verstößen gegen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes anzuwenden sind.
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