§ 9 — PHG
Die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz kann im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
…ist unbestritten. § 2 PHG idF BGBl 1988/99 machte keinen Unterschied, ob der Sachschaden an einem privat oder gewerblich genützten Rechtsgut eingetreten ist. § 9 PHG idF BGBl 1988/99 sah lediglich eine Freizeichnungsmöglichkeit hinsichtlich von Schäden an unternehmerisch genutzten Sachen vor (vgl Posch in Schwimann2 § 2 PHG Rz 4…
…ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Streitteilen bestehenden „besonderen Verhältnis" richtet (für den Regress nach § 12 PHG: 9 Ob 2138/96v = SZ 70/5; vgl ferner RIS-Justiz RS0017522). Dieses kann auf rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen den Mitschuldnern, aber auch auf schadenersatzrechtlichen Verflechtungen und…
§ 19a PHG · PHG · Produkthaftungsgesetz
§ 19a
…1) § 1 Abs. 1 Z 2, § 2, § 9, § 13, § 15 Abs. 2 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 95/1993 treten zu…
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