Die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz kann im voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
Rückverweise
…Pistolenschaumdose als deren Hersteller (Anscheinshersteller) aufgetreten. Ihre Haftung sei daher durch die Benennung des tatsächlichen Herstellers nicht ausgeschlossen. Auch Unternehmer seien in den Schutzbereich des Produkthaftungsgesetzes (PHG) einbezogen. Die beklagte Partei habe nicht behauptet, daß die klagende Partei die beschädigten Sachen überwiegend in ihrem Unternehmen verwendet hätte. Die beklagte Partei hafte daher…
…ist ein selbständiger Anspruch, dessen Art und Umfang sich nach dem zwischen den Streitteilen bestehenden „besonderen Verhältnis" richtet (für den Regress nach § 12 PHG: 9 Ob 2138/96v = SZ 70/5; vgl ferner RIS-Justiz RS0017522). Dieses kann auf rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen den Mitschuldnern, aber auch auf schadenersatzrechtlichen Verflechtungen und…
PHG · Produkthaftungsgesetz
§ 19a
…1) § 1 Abs. 1 Z 2, § 2, § 9, § 13, § 15 Abs. 2 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 95/1993 treten zu…