§ 4 Produkt
§ 4 Produkt — PHG
§ 4 Produkt — PHG
Anmerkung
Zum Begriff der beweglichen körperlichen Sache vgl. die §§ 285, 292
und 293 ABGB, JGS Nr. 946/1811.
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 99/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 185/1999
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 2000
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12041225
Zuletzt nach Updates gesucht am
Produkt ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie.
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