§ 20
§ 20 — PHG
§ 20 — PHG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 99/1988
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 1988
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12034537
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.
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