§ 14 Anwendung des ABGB — PHG
Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden.
…a RÄG; § 22 LuftverkehrsG) sehe das österreichische Haftpflichtrecht auch bei Haftung ohne Verschulden den Ersatz von Schmerzengeld vor (§ 13 Z 4 EKHG; § 14 PHG ua). Zu Recht habe daher das Erstgericht eine Kürzung des Schadenersatzbegehrens des Klägers aus Billigkeitsgründen abgelehnt. Das Berufungsgericht teilte auch die Ansicht des Erstgerichtes, daß…
…hätte. Das Erstgericht habe sich mit der Verjährungseinrede der Beklagten nicht auseinandergesetzt und auch keine Feststellungen getroffen, die deren abschließende Beurteilung erlaubten. Nach § 14 PHG iVm § 1489 ABGB verjährten Schadenersatzansprüche nach dem PHG innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis des Geschädigten vom Schädiger und Schaden. Eine Kenntnis…
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