§ 14 Anwendung des ABGB
§ 14 Anwendung des ABGB — PHG
§ 14 Anwendung des ABGB — PHG
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 99/1988
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 1988
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12034531
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Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden.
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