Soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, ist auf die darin vorgesehenen Ersatzansprüche das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch anzuwenden.
Rückverweise
…hilfsweise gestellten Aufhebungsantrags teilweise berechtigt. Der Rekurs ist nicht berechtigt. Vorauszuschicken ist, dass vor dem Obersten Gerichtshof nur noch die Haftung der Beklagten nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) und der Umfang des Ersatzes des Sachschadens strittig sind; andere Haftungsgründe werden nicht (mehr) releviert. I. Zum Rekurs der Beklagten: Vorauszuschicken ist, dass die Behauptung…
…a RÄG; § 22 LuftverkehrsG) sehe das österreichische Haftpflichtrecht auch bei Haftung ohne Verschulden den Ersatz von Schmerzengeld vor (§ 13 Z 4 EKHG; § 14 PHG ua). Zu Recht habe daher das Erstgericht eine Kürzung des Schadenersatzbegehrens des Klägers aus Billigkeitsgründen abgelehnt. Das Berufungsgericht teilte auch die Ansicht des Erstgerichtes, daß…