§ 2 Kosten Sanierung
In Kraft seit 16. Dezember 2020
Up-to-date
Die Kosten für die nachhaltige Sanierung dürfen € 352,2 Mio. nicht übersteigen. Wenn dies infolge unabwendbarer bzw. unvorhergesehener Ereignisse oder zusätzlicher Erfordernisse notwendig ist, kann dieser Betrag um höchstens 20 Prozent überschritten werden.
Rückverweise
PGSG · Parlamentsgebäudesanierungsgesetz
§ 6 Finanzierung
…die Haftung als Bürge oder als Bürge und Zahler oder in Form von Garantien bis zum Höchstbetrag der Summe der in den §§ 2 und 3 genannten Kosten zu übernehmen. (2) Die Präsidentin/der Präsident des Nationalrates wird ermächtigt, beim Detailbudget 02.01.06 (Parlamentssanierung) der Untergliederung 02 Vorbelastungen hinsichtlich künftiger…