§ 98b Übergangsbestimmung zur Novelle BGBl. I Nr. 120/2012
In Kraft seit 01. Januar 2013
Up-to-date
Die §§ 50 und 51 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 2012 geltenden Fassung sind bei Verurteilungen wegen Straftaten, die vor dem 1. Jänner 2013 begangen wurden, weiterhin anzuwenden.
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