§ 98 Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 142/2004
In Kraft seit 01. Januar 2005
Up-to-date
§ 5 Abs. 2b, § 41 Abs. 2 und § 90a Abs. 1b sind auch auf vor dem 1. Jänner 2005 angefallene Ruhegenüsse anzuwenden.
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