§ 89
In Kraft seit 01. Januar 2003
Up-to-date
(1) Auf Beamte, deren Versetzung in den Ruhestand vor dem 16. Februar 1996 eingeleitet worden ist, sind die §§ 4 und 12 in der bis zum Ablauf des 30. April 1996 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
(2) Mit Ablauf des 31. Mai 1996 treten außer Kraft:
1. die Geschäftsordnung zum Pensionsgesetz 1965, BGBl. Nr. 716/1993,
2. die Pensionssicherungsbeitragsverordnung 1996, BGBl. Nr. 72.
Rückverweise
PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 78 Vergleichsruhe(versorgungs)genuss
…dem MSchG oder dem VKG und für die Zeiten, für die der Bedienstete Beiträge (§ 80) im vollen Ausmaß entrichtet hat. (8) § 89 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Datums der Einleitung der Versetzung in den Ruhestand das Datum des Antrages auf die Pension…