Schriften, die dem Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen für die
1. nach diesem Bundesgesetz oder
2. nach vergleichbaren landesgesetzlichen Vorschriften gebührenden Leistungen dienen, sind von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben befreit.
Rückverweise
PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 1 Anwendungsbereich
…1) Dieses Bundesgesetz regelt die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen. § 27 bleibt unberührt. (2) Bundesbeamte im Sinn dieses Bundesgesetzes – im folgenden kurz „Beamte“ genannt – sind die im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund…
§ 49 Unterhaltsbeitrag für die Angehörigen und Hinterbliebenen eines entlassenen Beamten
…gewährt werden. Er ist zu entziehen, wenn eine Voraussetzung für seine Gewährung weggefallen ist. Der Entlassung aus dem Dienststand ist der Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, gleichzuhalten, wenn dadurch das Dienstverhältnis eines Beamten des Dienststandes aufgelöst worden ist. (2) Der Unterhaltsbeitrag…