B3649/95—VfGH Entscheidung
07. Oktober 1997
…Witwerversorgungsgenuß und eine Nebengebührenzulage. 1.2. Mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich vom 24. April 1995 wurde festgestellt, daß - auf Grund einer gemäß §62a Abs2 Pensionsgesetz (PG) 1965 durchgeführten Neubemessung - dieser Witwerversorgungsgenuß vom 1. Jänner 1995 an monatlich ATS 12.344 und die Nebengebührenzulage monatlich ATS 1.921,20 beträgt. Dem Beschwerdevorbringen zufolge bedeutet dies, daß…