§ 44 Inkrafttreten
In Kraft seit 08. Juli 2022
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz tritt mit 8. Juli 2022 in Kraft. Ab 1. Jänner 2022 können Anträge zur Bewilligung von Programmen für gedeckte Schuldverschreibungen gemäß § 30 gestellt und solche Bewilligungen erteilt werden.
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