§ 42 Umsetzungshinweis
In Kraft seit 08. Juli 2022
Up-to-date
Mit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 199/2021 wird die Richtlinie (EU) 2019/2162 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2014/59/EU, ABl. Nr. L 328 vom 18.12.2019 S. 29, umgesetzt.
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