BundesrechtBundesgesetzePfandbriefgesetz4. Hauptstück Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen, verwaltungsrechtliche Sanktionen und sonstige Maßnahmen2. Abschnitt Verfahrens- und Strafbestimmungen§ 37

§ 37Veröffentlichung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen und Maßnahmen

In Kraft seit 08. Juli 2022
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