§ 2 Anwendungsbereich
In Kraft seit 08. Juli 2022
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz ist auf gedeckte Schuldverschreibungen anwendbar, die von Kreditinstituten mit Sitz in der Europäischen Union begeben werden.
Rückverweise
PfandBG · Pfandbriefgesetz
§ 3 Begriffsbestimmungen
…einem Kreditinstitut gemäß den Vorschriften dieses Bundesgesetzes begeben und durch Deckungswerte besichert wird, auf die Anleger in gedeckte Schuldverschreibungen direkten Zugriff als bevorrechtigte Gläubiger haben; 2. Programm gedeckter Schuldverschreibungen: die strukturellen Merkmale einer Emission gedeckter Schuldverschreibungen, die durch rechtliche Bestimmungen und vertragliche Bedingungen festgelegt sind, entsprechend der Bewilligung, die dem gedeckte…