§ 79 Verweisungen
In Kraft seit 01. Juli 1996
Up-to-date
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, soweit in den einzelnen Verweisen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden