§ 79 Verweisungen
In Kraft seit 01. Juli 1996
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§ 79 Verweisungen — PBVG
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen, soweit in den einzelnen Verweisen nicht auf eine bestimmte Fassung verwiesen wird.
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