Den Mitgliedern der Personalvertretungsorgane ist, unbeschadet einer Bildungsfreistellung nach § 68, die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erforderliche Freizeit unter Fortzahlung der Bezüge zu gewähren.
Rückverweise
PBVG · Post-Betriebsverfassungsgesetz
§ 59 Geschäftsführung der Organe der Jugendvertretung
…Besteht das Organ der Jugendvertretung aus zwei Mitgliedern, so haben sie, soweit sie nicht die Geschäfte untereinander aufteilen, ihre Aufgaben gemeinsam durchzuführen. §§ 66 Abs. 7 und 68 Abs. 2 vierter Satz ArbVG sind sinngemäß anzuwenden. (3) Vertreter des Organs der Jugendvertretung gegenüber dem Betriebsinhaber und nach…