PBVG
Gliederung
II. TEIL BETRIEBSVERFASSUNG
2. HAUPTSTÜCK ORGANISATIONSRECHT
ABSCHNITT 1 Organe der Arbeitnehmerschaft (Personalvertretungsorgane)
§ 10 Betriebsversammlung
Die Betriebsversammlung besteht aus der Gesamtheit der Arbeitnehmer im Betrieb.
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