PatVG
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Höchstpersönliches Recht, Fähigkeit der Person
Eine Patientenverfügung kann nur höchstpersönlich errichtet werden. Der Patient muss bei Errichtung einer Patientenverfügung entscheidungsfähig sein.
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