PatV-EG
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
§ 25 PatV-EG · PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz
§ 25 Inkrafttreten
… 7 und 8, § 3 samt Überschrift, § 9 samt Überschrift, § 10 Abs. 1, §§ 24a und 24b sowie § 26 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 175/1998 treten mit Beginn des zweiten auf…
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