§ 14e Verzicht auf ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
In Kraft seit 01. Juni 2023
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§ 14e Verzicht auf ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung — PatV-EG
§ 46 Abs. 1 Z 3 PatG findet auf europäische Patente mit einheitlicher Wirkung keine Anwendung.
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