Durch Verordnung des Präsidenten des Patentamtes sind Form und Inhalt der Anmeldung näher zu regeln, sowie in welcher Form die Anmeldung und die Patentschrift veröffentlicht werden. Dabei ist auf möglichste Zweckmäßigkeit und Einfachheit sowie auf die Erfordernisse der Veröffentlichungen Bedacht zu nehmen.
Rückverweise
PatG · Patentgesetz 1970
§ 180a
…des Amtskleides der Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenates, BGBl. Nr. 293/1965, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Durchführung des Patentgesetzes 1970, des Patentverträge-Einführungsgesetzes, des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, des Gebrauchsmustergesetzes, des Halbleiterschutzgesetzes, des Markenschutzgesetzes 1970 und des Musterschutzgesetzes 1990 (Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterverordnung…
§ 180b
…Abs. 6 und 7, § 62 Abs. 8, § 80 Abs. 4, § 91a erster Satz, §§ 92, 101 Abs. 2 letzter Satz und § 111a Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 124/2017…