Die Zustellung von Schriftstücken des Patentamtes ist, soweit § 86 nicht anderes bestimmt, nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, vorzunehmen.
Rückverweise
PatG · Patentgesetz 1970
§ 180b
… 8, §§ 63, 66, 67, 76, 77, 82 Abs. 4, §§ 83, 84 Abs. 3, §§ 85, 95 Abs. 3, § 103 Abs. 5, § 111a Abs. 5, § 114a Abs. 1, § 115…
§ 145 Zustellung, Vertretung, Eintritt in das Verfahren, Akteneinsicht
…1) Die Zustellung von Schriftstücken durch das Patentamt in einem Rechtsmittelverfahren nach diesem Hauptstück erfolgt nach den §§ 85 und 86. (2) Im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Wien sind auch Patentanwälte und Notare vertretungsbefugt. Die Berufung auf die Bevollmächtigung ersetzt deren urkundlichen Nachweis. (3…