Bei einem Patent für ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses gilt bis zum Beweis des Gegenteiles jedes Erzeugnis von gleicher Beschaffenheit als nach dem patentierten Verfahren hergestellt.
Rückverweise
…dem patentierten Verfahren hergestellt wurde, und wies die Klage daher mangels Nachweises einer Patentverletzung ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Die Beweislastumkehr des § 155 PatG 1970 sei nicht anwendbar, weil sich das Verfahren nicht auf ein neues Produkt bezogen habe. Eine Beweisvereitelung liege nicht vor, weil die Beklagte als reine Verkäuferin…
…durch ein sterilisierendes Filter eingestellt wird. Die Analyse der von der Beklagten vertriebenen Präparate lasse auf den Einsatz des patentierten Verfahrens schließen. Gemäß § 155 PatG gelte bei einem Patent für ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses bis zum Beweis des Gegenteils jedes Erzeugnis von gleicher Beschaffenheit als nach dem…
…die in Anspruch 4 des Patentes der Klägerin geschützten Merkmale aufweise. Da das klägerische Patent neue Formen von PHA schütze, sei gemäß § 155 PatG bis zum Beweis des Gegenteils davon auszugehen, dass jedes Erzeugnis von gleicher Beschaffenheit nach dem patentierten Verfahren hergestellt worden sei. Die Beklagte wendete dagegen ein…
…Übrigen eine neue und erfinderische Methode, Amlodipin Besylat zu gewinnen. Es könne auch keine Rede davon sein, dass der Beklagten der ihr gemäß § 155 PatG obliegende Nachweis, nicht in das Klagepatent einzugreifen, nicht gelungen wäre. § 155 PatG diene lediglich der „Aufdeckung des beim jeweiligen Beklagten verwendeten…
PatG · Patentgesetz 1970
§ 180
… 1, § 81 Abs. 7, § 110 und 112 Abs. 2, § 137 Abs. 2, §§ 155 und 166 Abs. 3, § 173 Z 2 bis 7 sowie § 173a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. …
…Abbrandkörper nicht angegeben werde. Da es sich bei dem Klagepatent um kein neues Erzeugnis handle, komme der Klägerin auch nicht die Beweiserleichterung des § 155 PatG zu. Auch seien die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 6 des Klagepatents nicht erfüllt und könnten daher auch nicht verletzt sein. Dagegen richtet sich die Berufung…
…darauf verwiesen, dass das Erstgericht die Exekutionsbewilligung nicht in die Interessenabwägung einbezogen hat, weil bis zum Beweis des Gegenteils von der Rechtsvermutung des § 155 PatG auszugehen sei. Das Rekursgericht hat damit nicht nur einen Verfahrensmangel, sondern auch eine allfällige Nichtigkeit verneint, so dass der von der Beklagten erhobene Vorwurf einer…
…Verfahren zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses gilt bis zum Beweis des Gegenteils jedes Erzeugnis von gleicher Beschaffenheit als nach dem patentierten Verfahren hergestellt (§ 155 PatentG 1970; Weiser , PatG GMG 3 § 155 PatG 607). Diese Vermutung ist erst widerlegt, wenn der Beklagte beweist (bzw im Sicherungsverfahren: bescheinigt), dass er das Erzeugnis…