Wer in einer der ihm aus einem Patent zustehenden Befugnisse verletzt worden ist oder eine solche Verletzung zu besorgen hat, kann auf Unterlassung klagen.
Rückverweise
PatG · Patentgesetz 1970
§ 179
…Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut: 1. hinsichtlich § 51 die Bundesregierung, 2. hinsichtlich § 49 Abs. 4, §§ 147 bis 156, 158 bis 162 und 165 der Bundesminister für Justiz, 3. hinsichtlich § 126 und der §§ 138 bis 146 der…
§ 152 Unternehmerhaftung
…1) Der Inhaber eines Unternehmens kann auf Unterlassung (§ 147) geklagt werden, wenn eine Patentverletzung im Betrieb seines Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangen worden ist oder droht. Er ist zur Beseitigung (§ …