Die Wirkungen der Anmeldung und des Patentes gelten in dem Umfang, in dem das Patent rechtskräftig widerrufen wird, als von Anfang an nicht eingetreten.
Rückverweise
…zum Eintreffen der rechtskräftigen Entscheidung des Patentamts über die Vorfrage auszusetzen, um dann diese Entscheidung dem eigenen Urteil zu Grunde zu legen. Nach § 108 PatG 1897 galt das Gleiche für den Zivilrichter. Auch damals waren die Begriffe der Gültigkeit und Wirksamkeit des Patents nicht definiert. Beck von Mannagetta (Das neue…
…Entgelt zu vergüten und dieses Entgelt, wenn zum verschafften Nutzen auch der Bereicherte beigetragen habe, nach dem Verhältnis der Beiträge zu bestimmen sei. Zu § 108 PatG. im besonderen hat schon Bettelheim (Das Recht des Erfinders in Österreich, S. 312) darauf hingewiesen, daß die wörtliche Interpretation dieser Gesetzesstelle, die Höhe des dem…
…Patenterteilung erhobene Einspruch abgewiesen und das Patent im vollen Umfang der öffentlich bekanntgemachten Anmeldung erteilt. Gegen diesen Beschluß erhob die Beklagte fristgerecht Beschwerde gemäß § 108 PatG. In diesem Stadium des Patenterteilungsverfahrens vor dem Österreichischen Patentamt begehrte die Klägerin mit ihrer am 13.7.1990 beim Erstgericht eingebrachten Klage unter Berufung auf die einstweilige…
…Die in § 105 PatG. getroffenen Vorkehrungen und die Fällung eines Urteiles könnten jedoch erst nach Erteilung des Patentes stattfinden. Diese Bestimmung ist nach § 108 PatG. auch auf die nach § 96 PatG. erhobenen zivilrechtlichen Klagen anzuwenden. Das Patentgesetz schreibt eine formelle Unterbrechung des Verfahrens überhaupt nicht vor. Das Gericht wird…
PatG · Patentgesetz 1970
§ 180
…103 Abs. 2 bis 6, §§ 104, 105, die Überschrift des § 107, § 107, die Überschrift des § 108, §§ 108, 112 Abs. 2, § 114 Abs. 3, § 115 Abs. 2, die Überschrift des § …
…für die in keinem Vermögensschaden bestehenden Nachteile verlangen, die er durch die Handlung erlitten hat. Unter Hinweis auf § 16 Abs 2 UWG und § 108 PatG (nunmehr § 150 Abs 3 PatG), welche dem Verletzten einen Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens bei leichter Fahrlässigkeit nur dann einräumen, wenn (soweit) dies in…
Die Entscheidungen der Technischen Abteilung des Patentamtes im Einspruchsverfahren (§§ 102 ff PatG) und diejenigen der Beschwerdeabteilung (§ 108 PatG) sind auch keine schriftlichen Gutachten über den Stand der Technik im Sinne des § 57 a (§ 111 a) PatG.…