§ 34
§ 34 — Patent-ÜG. 1950
§ 34 — Patent-ÜG. 1950
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 128/1950
Inkrafttretungsdatum
28. Juli 1950
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40208317
Zuletzt nach Updates gesucht am
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist das Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau im Einvernehmen mit den beteiligten Bundesministerien betraut.
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