§ 16
In Kraft seit 28. Juli 1950
Up-to-date
§ 16 — Patent-ÜG. 1950
Wegen Patenteingriffen, die in der Zeit vom 13. März 1938 bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes begangen wurden, findet eine strafrechtliche Verfolgung (§ 97 Patentgesetz) nicht statt.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden