PAG
Gliederung
2. Hauptstück Gebühren
2. Abschnitt Patentanmeldungen und Patente aufgrund des EPÜ
§ 8a
Sequenzprotokolle, die einen gesonderten Teil der Beschreibung der Übersetzung darstellen, sind mit nicht mehr als 400 Seiten zu berechnen.
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