BundesrechtBundesgesetzePatentamtsgebührengesetz 2. Hauptstück Gebühren1. Abschnitt Nationale Patentanmeldungen und Patente§ 3

§ 3Recherchen- und Prüfungsgebühr, Anspruchsgebühr, Veröffentlichungsgebühr, Einspruchsgebühr

In Kraft seit 01. Januar 2019
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