§ 25a Gebühr bei Teilung der internationalen Registrierung
In Kraft seit 01. Februar 2019
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Für den Antrag auf Teilung einer internationalen Registrierung (§ 70a Markenschutzgesetz) ist neben der direkt an das Internationale Büro zu zahlenden Gebühr eine Antragsgebühr von 100 Euro zu zahlen.
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