§ 20 Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren
In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date
(1) Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
1. Anmeldegebühr
a) für eine Einzelanmeldung 65 Euro,
b) für eine Sammelanmeldung 122 Euro,
zuzüglich 18 Euro für das 11. und für jedes weitere der darin zusammengefassten Muster;
2. Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung 50 vH
der zu zahlenden Anmeldegebühr;
3. Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse 15 Euro,
4. Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro Musterexemplar 80 Euro.
(Anm.: Z 5 aufgehoben durch Art. 6 Z 5, BGBl. I Nr. 124/2017)
(2) Bei elektronischer Anmeldung reduziert sich die Anmeldegebühr gemäß Abs. 1 Z 1 um 5 Euro.
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