§ 17 Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr
In Kraft seit 01. Januar 2011
Up-to-date
Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 300 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 200 Euro zu zahlen.
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