PAG
Gliederung
2. Hauptstück Gebühren
3. Abschnitt Anmeldungen auf Grund des PCT
§ 12
Die Gebühr für die Weiterbehandlung beträgt
1. für die Erteilung eines Patentes 50 Euro,
2. für Registrierung eines Gebrauchsmusters 50 Euro.
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