OTPG
Gliederung
3. Abschnitt Schutz der Spenderin/des Spenders und der Empfängerin/des Empfängers sowie Auswahl und Beurteilung der Spenderinnen/Spender
§ 9 Nachsorge für Lebendspenderinnen/Lebendspender
Die Entnahmeeinheit ist verpflichtet, Lebendspenderinnen/Lebendspendern jedenfalls drei Monate nach der Spende eine Nachkontrolle anzubieten. Danach müssen Entnahmeeinheiten in dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Abständen Lebendspenderinnen/Lebendspender schriftlich daran erinnern, dass sie sich zum Spenderinnenschutz/Spenderschutz einer fachärztlichen Nachkontrolle unterziehen sollen. Dafür hat die Entnahmeeinheit für jede/jeden Lebendspenderin/Lebendspender einen individuellen, risikobasierten Nachsorgeplan zu erstellen und diesen der/dem Spenderin/Spender auszuhändigen.
§ 53a B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 53a Organspende
…in dem die erste ärztliche Maßnahme gesetzt wird, die der späteren Entnahme des Körperteiles voranzugehen hat. Der Versicherungsfall umfasst auch die Nachkontrolle nach § 9 Organtransplantationsgesetz OTPG , BGBl. I Nr. 108/2012. (2) In grenzüberschreitenden Fällen, in denen weder nach dem Unionsrecht oder einem von Österreich geschlossenen Abkommen noch nach…
§ 80a GSVG · GSVG · Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
§ 80a Organspende
…in dem die erste ärztliche Maßnahme gesetzt wird, die der späteren Entnahme des Körperteiles voranzugehen hat. Der Versicherungsfall umfasst auch die Nachkontrolle nach § 9 Organtransplantationsgesetz – OTPG , BGBl. I Nr. 108/2012. (2) In grenzüberschreitenden Fällen, in denen weder nach dem Unionsrecht oder einem von Österreich geschlossenen Abkommen noch nach…
§ 76a BSVG · BSVG · Bauern-Sozialversicherungsgesetz
§ 76a Organspende
…in dem die erste ärztliche Maßnahme gesetzt wird, die der späteren Entnahme des Körperteiles voranzugehen hat. Der Versicherungsfall umfasst auch die Nachkontrolle nach § 9 Organtransplantationsgesetz OTPG , BGBl. I Nr. 107/2012. (2) In grenzüberschreitenden Fällen, in denen weder nach dem Unionsrecht oder einem von Österreich geschlossenen Abkommen noch nach…
§ 10 OTPG · OTPG · Organtransplantationsgesetz
§ 10 Verfahrensanweisungen
…der Rückverfolgbarkeit von Organen, 8. der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und die auf Grund dessen getroffenen Maßnahmen gemäß § 14 sowie 9. des individuellen, risikobasierten Nachsorgeplans gemäß § 9 zu enthalten.…
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