§ 13 Rückverfolgbarkeit
In Kraft seit 14. Dezember 2012
Up-to-date
Alle an der Transplantationskette Beteiligten haben sicherzustellen, dass jede Bereitstellung und jede Transplantation eines Organs lückenlos nachvollziehbar ist.
Rückverweise
OTPG · Organtransplantationsgesetz
§ 18
… 5 eine Entnahme durchführt, obwohl dadurch ein ernstes Risiko für das Leben oder die Gesundheit der/des Spenderin/Spenders besteht, 11. gegen § 13 verstößt oder 12. entgegen § 17 Abs. 1 Organe aus Drittstaaten zum Zweck der Transplantation einführt, ohne dass das Organ zur/zum Spenderin…