(1) Die den Organtransport Durchführenden haben unter Beachtung der Verfahrensanweisungen gemäß § 10 Z 6 die Unversehrtheit der Organe während des Transports und eine angemessene Transportdauer sicherzustellen.
(2) Die für den Transport der Organe verwendeten Transportbehälter sind mit folgenden Informationen zu versehen:
1. Bezeichnung der Krankenanstalt, in der die Bereitstellung erfolgte und Bezeichnung der Entnahmeeinheit, durch die die Bereitstellung erfolgte, einschließlich deren Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
2. Bezeichnung des Transplantationszentrums, einschließlich dessen Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
3. Hinweis, dass der Behälter ein Organ enthält, unter Angabe der Art des Organs sowie gegebenenfalls seiner Links- oder Rechtsseitigkeit, und den Aufschriften „MIT VORSICHT ZU HANDHABEN“ und „HANDLE WITH CARE“;
4. empfohlene Transportbedingungen, einschließlich Anweisungen für die geeignete Umgebungstemperatur und Position des Behälters.
(3) Jedem transportierten Organ ist ein Bericht über die Organ- und Spenderinnencharakterisierung/Spendercharakterisierung beizufügen.
(4) Jede beim Transport eines Organs beteiligte Person ist zur Verschwiegenheit über alle ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit anvertrauten oder bekannt gewordenen Tatsachen, an denen ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht, verpflichtet, sofern ihr nicht schon nach anderen gesetzlichen oder dienstrechtlichen Vorschriften eine solche Verschwiegenheitspflicht auferlegt ist.
Rückverweise
OTPG · Organtransplantationsgesetz
§ 10 Verfahrensanweisungen
…entsprechen haben, unter Berücksichtigung der Kriterien der Stiftung Eurotransplant International, 5. der Bereitstellung, Konservierung, Verpackung und Kennzeichnung von Organen, 6. des Transports gemäß § 12, 7. der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Organen, 8. der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und die auf Grund dessen getroffenen Maßnahmen gemäß §…
§ 18
…unverzüglich an das Transplantationszentrum übermittelt, 3. gegen die Verpflichtung nach § 11 Abs. 4 verstößt, 4. beim Transport die Anforderungen des § 12 nicht einhält, 5. gegen die Verschwiegenheitspflicht nach § 12 Abs. 4 verstößt, 6. den Meldeverpflichtungen nach § 14 Abs. 1 und…