Die Stiftung hat jährlich jeweils zum Stichtag 31. Oktober eine statistische Auswertung ihrer Personalstruktur zu erstellen und der Gleichstellungskommission sowie der Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen zu übermitteln. Dabei sind insbesondere die Anteile der Geschlechter in Bezug auf Funktionen, Verwendungen, Entlohnung, Teilzeit, Verwendungsdauer und Bewerbungen darzustellen.
Rückverweise
ORF-G · ORF-Gesetz
§ 30m Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen
…1) Bei der Stiftung ist eine Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen (Arbeitsgruppe) einzurichten. Der Arbeitsgruppe gehören als Mitglieder die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter an. Die Arbeitgruppe wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren…
§ 30j Gleichstellungskommission
…Gleichstellungskommission haben Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Gleichbehandlung und Frauenförderung, der Antidiskriminierung, der Menschenrechte oder der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufzuweisen. (7) Die Gleichstellungskommission hat sich mit allen gemäß dem I. Teil des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung, BGBl. I Nr. 66/2004, in der geltenden Fassung, und der Gleichstellung gemäß dieses Bundesgesetzes…