Art. 3 Artikel III (Zu den §§ 21 bis 24)
In Kraft bis 31. Dezember 2018
Up-to-date
Die die Entgegnung betreffenden Bestimmungen des Rundfunkgesetzes 1974 in der bis 31. Dezember 1981 geltenden Fassung sind auch nach diesem Tag anzuwenden, wenn das Begehren nach Aufnahme der Entgegnung vor dem 1. Jänner 1982 gestellt worden ist.
(BGBl. Nr. 314/1981, Art. VI Abs. 2)
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden