Art. 2 Artikel II
In Kraft seit 23. Dezember 1987
Up-to-date
ORF-G
Gliederung
11. Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 2 Artikel II
Artikel I ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1988, hinsichtlich der Lohnsummensteuer erstmalig für den Monat Jänner 1988 anzuwenden.
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