BundesrechtBundesgesetzeÖffentlicher Personennah- und Regionalverkehrsgesetz 1999§ 37
In Kraft seit 01. Januar 2000
Up-to-date

Die in den §§ 32 bis 36 geregelten Aufgaben der Gemeinden sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Rückverweise