§ 19 Informationspflicht der notifizierenden Behörde
In Kraft seit 29. Dezember 2015
Up-to-date
Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unterrichtet die Europäische Kommission über seine Verfahren zur Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen sowie über alle Änderungen dieser Angaben. Die Europäische Kommission veröffentlicht diese Informationen. Die Verfahren über Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen sowie über Änderungen sind in den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Informationen einsehbar.
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