NVG 2020
Gliederung
ZWEITER TEIL LEISTUNGEN
Abschnitt III Ausscheiden aus der Vorsorge und Aufnahme in die Vorsorge
§ 70 Aufnahme in die Vorsorge
Scheidet eine in der Pensionsversicherung nach dem ASVG, dem GSVG oder dem BSVG versicherte Person aus einer dieser Pensionsversicherungen aus und wird sie in die Vorsorge nach diesem Bundesgesetz einbezogen, so sind die Bestimmungen des ASVG, des GSVG bzw. des BSVG über die Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis sinngemäß mit folgenden Maßgaben anzuwenden:
1. an die Stelle des Dienstgebers tritt die Versorgungsanstalt und an die Stelle der Pensionsversorgung die Vorsorge nach diesem Bundesgesetz; die Anrechnung von Zeiten als Versorgungszeiten nach diesem Bundesgesetz ist von der Leistung des Überweisungsbetrages abhängig;
2. als Grundlage für die Ermittlung des Überweisungsbetrages gilt, wenn für seine Zahlung
a)ein Pensionsversicherungsträger nach dem ASVG zuständig ist, die für den letzten Beitragsmonat vor dem Ausscheiden festgestellte allgemeine Beitragsgrundlage;
b) die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zuständig ist, die für den letzten Beitragsmonat vor dem Ausscheiden festgestellte Beitragsgrundlage;
§ 70 NVG 2020 · NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 70 Aufnahme in die Vorsorge
…§ 70. Scheidet eine in der Pensionsversicherung nach dem ASVG , dem GSVG oder dem BSVG versicherte Person aus einer dieser Pensionsversicherungen aus und wird sie in die…
§ 74 Meldung von Ersatzansprüchen
…§ 74. Die in die Vorsorge einbezogenen Personen und Zahlungsempfänger/innen haben der Versorgungsanstalt Ansprüche nach § 70 Abs. 1 unverzüglich zu melden und ihr auf ihr Verlangen jeweils binnen zwei Wochen über alle für die Prüfung bzw. Durchsetzung der Ansprüche maßgebenden…
§ 44 Versorgungszeiten nach dem 31. Dezember 1971
…BBG oder ein Überweisungsbetrag nach § 49h Abs. 3 BezG oder ein Überweisungsbetrag nach § 308 ASVG in Verbindung mit § 70 oder § 64 NVG geleistet werden oder wurden; 4. Zeiten, in denen eine in die Vorsorge einbezogene Person auf Grund des WG Präsenz- oder Ausbildungsdienst bzw. auf Grund des…
§ 52 Berufsunfähigkeitspension; Ausmaß
…Zusatzpension die durchschnittliche monatliche Beitragsgrundlage aus den im Durchrechnungszeitraum erworbenen Beitragsmonaten zu bilden. Fallen in den Durchrechnungszeitraum Zeiten, für die ein Überweisungsbetrag nach § 70 oder ein Anrechnungsbetrag nach § 13 BBG oder ein Überweisungsbetrag nach § 49h Abs. 3 BezG oder ein Überweisungsbetrag nach § …
§ 13 EUB-SVG · EUB-SVG · EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz
§ 13 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt
…ausgeübt, die die Einbeziehung in die Vorsorge nach dem NVG 2020 begründet, so hat die Pensionsversicherungsanstalt bei der Durchführung des Verfahrens nach § 70 NVG 2020 für jene ehemaligen Zeiten nach dem NVG 2020, für die in der Vergangenheit ein besonderer Überweisungsbetrag nach § 4 geleistet worden ist, den…
§ 4 Sonderregelung für den Übertritt aus einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt, in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
…Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, bis zur Leistung dieses Betrages zu leisten. Dieser Betrag erhöht sich um einen bei Aufnahme in die Vorsorge nach § 70 NVG 2020 geleisteten Überweisungsbetrag sowie um die nach § 44 Abs. 1 Z 2 NVG 2020 nachentrichteten Beiträge, die jeweils mit dem für…
§ 2 Übertragung der Pensionsansprüche durch einen besonderen Erstattungsbetrag
…1972 an die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates oder auf Grund einer Aufnahme in die Vorsorge nach dem NVG 2020 ein Überweisungsbetrag nach § 70 NVG 2020 an die Versorgungsanstalt für das österreichische Notariat geleistet worden ist. 2. Für Zeiten in einem österreichischen pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis, für die kein besonderer Überweisungsbetrag nach §…
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