Art. 6 Artikel 6
In Kraft seit 03. Juli 2013
Up-to-date
dieses Bundesgesetzes (Änderung des Notariatstarifgesetzes) tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Die geänderte Bestimmung (§ 5 Abs. 8 NTG) ist auf Beurkundungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2013 vorgenommen werden.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden