BundesrechtBundesgesetzeNationalrats-Wahlordnung 1992V. HAUPTSTÜCK Ermittlungsverfahren2. Abschnitt Ermittlungen der LandeswahlbehördeErstes Ermittlungsverfahren Endgültiges Ergebnis im Regionalwahlkreis, Zuteilung der Mandate an die Parteien§ 98

§ 98Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen, Reihung der nicht gewählten Regionalbewerber

In Kraft seit 01. Januar 2016
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